Buchungs-Informationen
Inklusivleistungen
- Bett- und Tischwäsche
- Handtücher
- Ess- und Kochgeschirr, Geschirrtücher
- Verbrauch von Strom, Wasser, Heizung
- Kostenloses W-Lan
Weitere Ausstattung
- Beheizter Pool (in den Sommermonaten)
- Sonnenterrasse mit Liegestühlen & Sitzgelegenheit
- Garten und Kinderspielplatz mit Schaukel, Rutsche, Trampolin
Waschküche
Es steht allen Wohnungen und Appartements eine Waschküche zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung:
- Waschmaschine
- Trockner
- Bügeleisen
- Bügelbrett
- Staubsauger
- etc
Brötchenservice
Der Bäcker ist nur 100m entfernt.
Baby- & Kleinkindausstattung
Für unsere kleinsten Gäste stellen wir gerne Gitterbetten und Hochstühle bereit.
Kostenlose Internetverbindung via W-Lan
Nutzen Sie die kostenlose W-Lan-Verbindung direkt von Ihrer Ferienwohnung aus.
Parken
Parken Sie Ihr Fahrzeug auf Ihrem eigenen Parkplatz auf unserem Hof.
E-Ladestation
Laden Sie Ihr Elektroauto einfach an unserer Wallbox.
Kinderangebote
Kinderfahrzeuge, Tischtennis, Tischkicker, Spielzimmer und überdachter Sandkasten
An- & Abreise
Die Ferienwohnungen können am Anreisetag ab 14.00 Uhr bezogen werden. Am Tag der Abreise bitten wir Sie, die Ferienwohnungen bis spätestens 10.00 Uhr freizugeben.
Reiseversicherung
Eine Buchung ist ein Kaufvertrag. Bei Stornierung, verspäteter Anreise und vorzeitiger Abreise fallen Stornogebühren an. Deshalb empfehlen wir eine Reiseversicherung abzuschließen.
Hier können Sie die Reiserücktrittsversicherung abschließen.
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.
Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung/Zimmer bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag geschlossen ist.
- Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung/ Zimmer dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
b) Die Einsparungen betragen normalerweise bei Übernachtungen mit Frühstück 20%, Übernachtungen mit Halbpension 30%, Übernachtungen mit Vollpension 40% und reine Übernachtungen ohne Zusatzleistungen 10%. - a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen/ Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung/Zimmer hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer errechneten Betrag zu bezahlen. - Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsstandort.
Sonstiges
Alle Preise in EURO. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.